Die Mandatsübernahme
Sie möchten mich mit der Übernahme eines Mandats betrauen? Dies ist ganz einfach möglich: Drucken Sie bitte die entsprechende Vollmacht aus und senden Sie sie unterschrieben an mich zurück.
- Vollmacht für Straf- und Bußgeldverfahren (PDF)
- Vollmacht Familienrecht (PDF)
- Vollmacht für sonstige Verfahren (PDF)
Das Mandatsverhältnis kommt zustande, sobald ich Ihnen daraufhin schriftlich die Übernahme des Mandats bestätigt habe.