Torsten Berg Rechtsanwalt

Faire Gebühren und Honorare

Meine Vergütung beruht grundsätzlich auf dem Rechtsanwältevergütungsgesetz (RVG).

In besonderen Fallkonstellationen, etwa wenn eine Strafsache sehr umfangreich oder bedeutend ist, schließe ich mit Ihnen eine Gebührenvereinbarung über ein angemessenes Pauschalhonorar ab oder meine Leistung wird stundenweise abgerechnet. Natürlich besprechen wir das ganz detailliert im Vorfeld, sodass Sie immer darüber informiert sind, welche Gebühren auf Sie zukommen.

Die Rechtsberatung für Bedürftige liegt mir am Herzen

Ich vertrete natürlich auch Mandanten, die auf staatliche Beihilfe angewiesen sind und eine Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung in Anspruch nehmen müssen. Diese Rechtsberatung ist für mich mehr als die Wahrnehmung einer berufsrechtlichen Pflicht, es ist mir ein persönliches Anliegen. Wenn Sie unsicher sind, welche Beihilfen Ihnen zustehen oder Sie Fragen haben, dann sprechen Sie mich einfach an. Ich werde Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.